| Geschichte der Waldenburger Töpfer |
| Seit 1388 wird in Waldenburg getöpfert.
Dies belegt der Innungsbrief vom 5. April 1388 von Friedrich Herrn von
Waldenburg, den damaligen Landesherrn der Herrschaft Schönburg Waldenburg:
"Wir, Friedrich von Schönburg, Herr zu Glauchau, und unsere Erben bekennen und tun kund in diesem offenen Briefe allen, die ihn sehen, hören oder lesen, daß wir erlaubt haben, unseren Töpfern zu Waldenburg, daß sie keinen einnehmen sollen, bei ihnen Meister zu sein, noch das Handwerk bei ihnen zu treiben, der ein auswärtiger Mann oder Knecht ist, er bringe denn gute Kundschaft, daß er ein wohlgehaltener Mann sei, und soll ihnen (=den Töpfern) geben zum Meisterrechte zwei Pfund Wachs und ein viertel Bier. Wäre es denn, daß ein auswärtiger Mann oder Knecht bei ihnen nähme eines Meisters Tochter oder eine Meisterin (=Witwe) und bei ihnen wollte arbeiten, der soll geben zum Meisterrechte ein Pfund Wachs und eine Tonne Bier. Wer denn das Handwerk bei ihnen lernen wollte, der soll ihnen geben zwei Pfund Wachs. Auch ob (=wenn) sie sich untereinander übel handelten mit Worten, das sollen sie selber richten ohne Arg, sofern als dieselben Sachen ihren Willen zu ihnen geben, so sollen sie "is" (d.h. in dieser Sache) von uns ohne Wandel (=Aenderung, Strafe) bleiben. Der vor[stehend] geschrieben "eynunge" (wohl Innung?) ganz zu halten dem Armen als dem Reichen. Daß wir ihnen dieses erlaubt haben, des hängen wir unser Insiegel an diesen offenen Brief, der gegeben ist nach Christi Geburt dreizehnhundert Jahr darnach in dem achtundachtzigsten Jahr am Sonntag Quasimodogeniti (1388, 5. April)." Die Innung war von der Gründung an
eine "ungesperrte" Innung, d.h. nicht nur Söhne von
Meistern konnten Lehrling und Meister bei ihr werden, sondern auch
Auswärtige
- "eyn aus wendix man odir knecht" (wie es im Innungsbriefe
von 1388 heißt). - konnte bei der Innung aufgenommen werden.
So gibt z.B. das Meisterbuch auch an, dass 1711 Samuel Churtz, ein
Töpfer aus Mittweida, Meister bei der Innung wurde und sein Handwerk
in Waldenburg betrieb. Auch sogenannte "Landmeister" hatte
die Innung, d.h. solche Töpfer, die anderwärts wohnten und
es mit der "Innung hielten". 1705 brachte Johann Vetterling
in Altstadt Waldenburg bei offener Lade vor, er wolle sich als ein
Landmeister bei der Innung einkaufen und sein Gewerbe in Lichtenstein
treiben. Das
Meisterrecht wurde ihm gegen Entrichtung von 12 Gulden zugesagt. |